Angelvorschriften
Angeln stundenweise, mindestens 2 Stunden Angelzeit erforderlich.
Der Zugang ist nur Personen gestattet, die mit der A.P.S.D.S. in Verbindung stehen. LAGETTO FONTEVIVA und im Besitz einer regulären CSEN/Assolaghi-Mitgliedschaft. Der Beitritt ist ganz einfach: Zahlen Sie einfach bei der Anmeldung den Jahresbeitrag von 5,00 €, gültig für das laufende Jahr.
- Am Eingang zum See können Sie die Angelerlaubnis erhalten, indem Sie die Mitgliedskarte hinterlegen. Die Genehmigung muss gelesen, für die gesamte Dauer des Fischfangs aufbewahrt und am Ende des Fischfangs an die Geschäftsleitung zurückgegeben werden, um die Uhrzeit zu überprüfen und die Karte oder das Ausweisdokument abzuholen. Im Falle einer Überschreitung der Ausgangszeit innerhalb der festgelegten Lieferzeiten wird die fällige Differenz gezahlt.
- Jede Angelerlaubnis berechtigt zum Gebrauch einer einzigen Rute mit einer einzigen Leine und einem einzigen Haken. Der Fischer, der mit mehreren Ruten fischen möchte, muss über eine spezielle Genehmigung für zwei Ruten verfügen. Wir erinnern Sie daran, dass an Feiertagen und Wochenenden die Angelerlaubnis für Doppelruten ausgesetzt ist, um angesichts der großen Beteiligung den anwesenden Fischern die Möglichkeit zu geben, in größerem Umfang zu fischen.
- Le esche consentite sono: camole, vermi, pesce vivo, paste galleggianti in barattolo, bruchi, gulp, zuccherini, artificiali (resta inteso che siano adatti alla pesca e non al rampinamento del pesce), pesca a mosca, paste affondanti riconosciute.
- Zugelassene Köder sind: Mehlwürmer, Würmer, lebende Fische, schwimmende Pasten in Gläsern, Raupen, Schlucke, Zucker, künstliche (es wird davon ausgegangen, dass sie zum Angeln und nicht zum Enterfischen geeignet sind), Fliegenfischen, anerkannte sinkende Pasten.
- Es ist absolut verboten:
- den Fisch festhalten, auch unfreiwillig (wenn sich der Haken nicht in den Mundwerkzeugen befindet, muss er im Wasser gelassen und ohne Misshandlung losgelassen werden);
- Angeln mit Netzen, Keschern usw.;
- Jegliche Form des Köderns ist verboten und es ist verboten, unerlaubte Köder in das Seegehege einzubringen (fragen Sie im Zweifelsfall die Direktion).
- Bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen diese Regelung drohen den Mitgliedern folgende Sanktionen:
- Aussetzung der Angelerlaubnis;
- Rücknahme illegal gefangener Fische;
- Einziehung der Mitgliedskarte und Anzeige bei der zuständigen Behörde wegen Verstoßes gegen die oben genannte Verordnung und die in diesem Bereich geltenden Gesetze;
- Zahlung einer Vertragsstrafe als pauschale Abgeltung des erlittenen Schadens.
- Diejenigen, die einen Verstoß begehen und sich weigern, sich den oben genannten Sanktionen zu unterwerfen, werden in Zukunft davor gewarnt, die Erteilung einer Angelerlaubnis zu beantragen, und wenn ihnen diese irrtümlich und unwissentlich erteilt wird, muss diese als null und nichtig betrachtet werden und wird nicht erteilt Anspruch auf keine Rückerstattung.
- Alle Sportfischer sind eingeladen, zusammenzuarbeiten und etwaige von Mitgliedern begangene Verstöße zu melden, um die Umwelt zu schützen und die Vorschriften einzuhalten. Alle verhängten Geldbußen werden für weitere Forellenfreisetzungen verwendet, um den Schaden auszugleichen, der allen Mitgliedern entsteht, die regelmäßig fischen.
- Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Sachverhalte und Schäden, die sich aus der Angelübung ergeben.
- Eventuelle Änderungen oder Aktualisierungen dieser Regelungen werden an der Seekasse ausgehängt.
Die Angelerlaubnis ist streng persönlich und nicht übertragbar. DER ANTRAGSTELLER MUSS MITGLIED DER A.P.S.D.S. SEIN. FONTEVIVA-SEE.
Angeln erlaubt
Es ist NUR EIN HAKEN pro Rig erlaubt.
Der einzige erlaubte Aufbau ist mit dem HAKEN UND DEM KÖDER AM ENDE DER LINIE. ENDGÜLTIGE FÜHRUNG IST VERBOTEN.
Es ist möglich, mit Pose, Grund, Streak, Spinnfisch und Fliege zu fischen.
Kinder unter 6 Jahren können mit ihren Eltern mit einer zweiten Angelrute angeln. Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren zahlen den ermäßigten Eintritt, sofern sie angeln und nicht ein Erwachsener in ihrem Namen ist. Ab 13 Jahren gilt die Erlaubnis als Erwachsener.
Es wird davon ausgegangen, dass das Mitglied, das die Verwendung der zweiten Rute beantragt, alleine fischt und nicht, dass zwei Personen angeln, da andernfalls zwei Angelerlaubnisse erforderlich wären.
Bei Nichtbeachtung der oben genannten Regeln erfolgt ein Rückruf und bei anhaltender Unhöflichkeit die sofortige Entfernung aus dem See und die Beschlagnahmung der Fische. Die Kontrollen werden durch autorisierte Mitglieder durchgeführt.
Kleine Teile
Mitglieder können Köder und Angelzubehör direkt vor Ort erwerben. Körbe und Kescher können gemietet werden.
Es wird bevorzugt, dass jeder einzelne Fischer mit seiner eigenen Angelausrüstung ausgestattet ist, andernfalls besteht die Möglichkeit, diese für erfahrene Fischer zu mieten und den Betrag vor Ort zu bezahlen.